Straßenhund in Kairo - © Simon Burko - Quelle: photocase.com
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
PRESSE
Der Mischlingsrüde Simba führt dank Elke F. und Dirk R. ein wunderbares Leben. Das Ehepaar holte den Hund vor Jahren aus dem Tierheim und gab dem schwierigen Rüden eine Chance. Gerne würden sie mehr verlassenen Hunden zu einem neuen Leben verhelfen. Aber einen zweiten Vierbeiner würde Simba nicht dulden und ihre Zeit würde es auch nicht erlauben. So suchte das Ehepaar nach einer anderen Möglichkeit, sich einzubringen. Als ein Urlaub auf Gran Canaria geplant war, boten sie sich als Flugpaten an.
Sie werden die Impfausweise kontrollieren und überprüfen, ob die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Anschließend übergibt der Flugpate das Tier an den Abholer.
Risiken
Das einzige echte Risiko für den Flugpaten besteht darin, dass "sein" Hund ohne die korrekten Papiere reist. Dem lässt sich aber vorbeugen, indem der Ausweis vor dem Einchecken kontrolliert wird. Nur die Tollwutschutzimpfung ist Pflicht. Sie darf nicht jünger als 21 Tage sein, also das Datum der Impfung muss mindestens 21 Tage her sein und nicht älter als ein Jahr. Auch das angegebene Alter ist wichtig. Es muss mindestens vier Monate betragen, sonst ist einen Tollwutschutzimpfung nicht gültig.

Natürlich dürfen auch jüngere Welpen reisen, aber dann muss die gültig geimpfte Mutter dabei sein. Man geht davon aus, dass ihr Impfschutz auch für den Welpen gilt. Die anderen üblichen Impfungen gegen Parvovirose, Staupe, Leptospirose, Zwingerhusten sollte der Hund aber auf jeden Fall haben.

Zudem muss der Hund gechipt sein. Dazu muss eine entsprechende Nummer im Ausweis eingetragen sein.


Die letzte Hürde: Überprüfung
der Papiere beim Zoll

Auch wenn die eingetragene Tollwutimpfung korrekt ist, kann der Zöllner Zweifel anmelden, falls er die Namen auf den Aufklebern in einer fremden Sprache nicht lesen kann. In Englisch, Spanisch, Italienisch sind den Beamten die Begriffe geläufig, nicht aber beispielsweise in Rumänisch.

Sind die Impfzeiten im Ausweis nicht korrekt eingetragen, fehlt die Marke der Tollwutimpfung oder stimmt die Beschreibung des Tieres nicht, sollte der Flugpate sich weigern, das Tier mitzunehmen. Das ist sein gutes Recht, auch wenn das Tier schon angemeldet und bezahlt ist. Es ist die Aufgabe der Tierschützer, für korrekte Papiere zu sorgen.

Denn, sollte ein Tier nicht durch den Zoll gelassen und in Quarantäne eingewiesen werden, muss zunächst der Flugpate die Kosten dafür übernehmen. Außerdem kann er mit langen Wartezeiten am Flughafen rechnen. Seriöse Vereine kümmern sich in solchen Fällen umgehend und erstatten die Gebühren.
Seriöse Vereine
Wer Flugpate werden will, sollte etwas Zeit investieren, den richtigen Partner zu finden. Dazu bieten sich Gespräche mit den Tierschützern an. Man kann sich Flugpaten nennen lassen, die mit dem jeweiligen Verein schon Erfahrungen gemacht haben oder im Internet nach Erfahrungsberichten suchen.
Worauf Sie achten sollten:
  1. Fragen werden ausführlich und freundlich beantwortet.

  2. Am Urlaubsort gibt es eine Kontaktperson.

  3. Spätestens vor ihrem Heimflug erhalten die Flugpaten die Mobilnummer des Abholers, nach Möglichkeit auch die des zuständigen Vereins.

  4. Der Hund, der in der Box gebracht wird, passt zur Beschreibung im Impfausweis, ist nicht ganz ungepflegt und trägt ein Halsband.

  5. Die Box ist in ordentlichem, gut verschlossenem Zustand.
Vereine, die oberflächlich und unfreundlich informieren, ungepflegte Tiere in defekten Boxen abliefern und sich nicht an Absprachen halten, gibt es leider auch im Tierschutz. Es passiert genauso, dass Flugpaten nicht am Flughafen erscheinen oder plötzlich ihr Angebot zurückziehen. Doch zum Glück ist das die Ausnahme.
Quelle: WDR, ServiceZeit "Tiere suchen ein Zuhause", Sendung vom 15. Juni 2008